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Wenn eine Firma eine Rechnung in Deutschland schreibt ...1

Als Unternehmer erstellen Sie nach erbrachter Leistung oder Verkauf Ihres Produkts eine Rechnung. Diese kann schriftlich oder als elektronische Rechnung übermittelt werden.

Wichtige Punkte bevor Sie starten und die Rechnung schreiben

a/ Rechnungen an Unternehmen müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Erbringung der Leistung gestellt werden. Bei Privatkunden sind Sie mit der Rechnungsstellung an keine maximale Frist gebunden.

b/ Beachten Sie die Aufbewahrungsfrist für eine Rechnung von 10 Jahren.

c/ Geben Sie die Bankverbindung auf der Rechnung an und nennen Sie ein Zahlungsziel, wenn Sie die Rechnung schreiben!

d/ Rechnungen erfordern keine Unterschrift - Sie brauchen also nicht per Hand unterschreiben, wenn Sie Ihre Rechnung schreiben oder stellen.

e/ Sollen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, muss eine Rechnung als Nachweis erfolgen. Diese muss maschinell erstellt und registriert worden sein.

Odpovězte:

https://www.youtube.com/watch?v=Nc1AN8TR1fw

1. Muss man eine Rechnung eigentlich noch ausstellen, wenn der Kunde schon bezahlt hat?

2. Warum muss man eine Rechnung ausstellen? Als welches Ergebnis?

3. Brauche ich eine Rechnung, wenn es sich um Kleinbeträge handelt?

4. Was muss ich in jedem Fall ausweisen?

5. Was gilt für Kleinrechnungen?

6. Gilt das auch für bezahlte Rechnungen?

1. ... auch wenn der Kunde bezahlt hat und das Geschäft eigentlich schon abgeschlossen ist, muss eine Rechnung ausgestellt (erzeugt) werden. 2. als Ergebnis dessen, was der Vertrag vorher, auch wenn er mündlich geschehen ist, schon schriftlich fixiert hat. 3. Ich brauche eine Rechnung nämlich in der Quittungsform. 4. Ich muss die Umsatzsteuer entweder per Betrag oder aber Namentlich ausweisen. 5. Es muss angegeben werden, ob Umsatzsteuer enthalten ist oder nicht. 6. und somit gilt das auch für bezahlte Rechnungen.

Die Rechnung schreiben: Pflichtangaben für Selbstständige . [on-line]. [Abfragedatum: 05. 03. 2015]. Zugänglich von: < http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/rechnung/>.


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