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Pflichtangaben der Rechnung

Die Rechnung schreiben: Pflichtangaben für Selbstständige . [on-line]. [Abfragedatum: 12. 03. 2015]. Zugänglich von: < http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/rechnung/>.

Gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) muss eine Rechnung - ganz gleich ob schriftlich oder elektronisch erstellt und verschickt - folgende Angaben enthalten, wenn Sie die Rechnung stellen:

1. Wer stellt die Rechnung und an wen geht die Rechnung: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers - also Sie - und des Leistungsempfängers - also Ihr Kunde

2. Steuernummer: Ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) - die USt-IdNr. musst stets bei Rechnungen enthalten sein, die ins europäische Ausland gehen

3. Gutschrift: Wenn statt der Rechnungsstellung eine Gutschrift erfolgt, muss auf der Gutschrift die Steuernummer oder die USt-IdNr. des leistenden Unternehmens angegeben werden. Somit sollte der Gutschriftempfänger dem Aussteller der Gutschrift die gültige Steuernummer bzw. USt-IdNr. mitteilen.

4. Wann wurde die Rechnung gestellt: das Ausstellungsdatum der Rechnung

5. Die Rechnungsnummer: eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen und wenn gewünscht Buchstaben, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller dient - die Rechnungsnummern müssen nicht lückenlos vergeben werden, dürfen aber nur einmalig verwendet werden, wenn Sie eine Rechnung stellen.

6. Wofür wurde die Rechnung gestellt: die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung müssen auf der Rechnung erkennbar sein

7. Wann wurde die Leistung erbracht: den Zeitpunkt (es reicht der Monat) der Leistungserbringung, Lieferung oder sonstigen Leistung;

8. Rechnungsbetrag: Aufschlüsselung nach: Nettobetrag der Rechnung, Angabe des Umsatzsteuersatzes, Höhe des Steuerbetrags

9. Rabatte, Skonto: jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts muss in der Rechnung aufgeführt werden, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist.

Prostudujte video:

https://www.youtube.com/watch?v=DYGR-IbFqRA

1. Was muss erste Mal auf einer Rechnung stehen?

2. Was heißt das?

3. In welchem Feld muss es stehen?

4. Was muss noch angegeben werden?

5. Warum?

6. Wofür gilt das auch?

7. Was muss dann darauf?

8. Was muss dann darauf?

9. Was ist der nächste Punkt?

2. ... so, wie er firmiert entweder  im Handelsregister oder im Gewerberegister eingetragen ist, oder aber wie die Bezeichnung mit seinem Eigentümer lautet.

3. ... muss definitiv im Adressfeld stehen – vollständig. 4. e Steuernummer 5. Der Kunde muss über seine Steuernummer identifizierbar sein. 6. ... für die Umsatzsteuer-ident-nummer, beide Nummer sind zur Identifikation des Kunden da. 7. ... die angegebene Leistung, das heißt das Produkt, das wir geliefert haben oder die Dienstleistung, die wir erbracht haben und der entsprechende Leistungszeitraum. 8. der Nettobetrag, die auszuweisende Umsatzsteuer und der Bruttobetrag, 9. e eigenen Unternehmensangaben, das heißt also entweder in der Fußzeile oder sonst irgendwo auf dem Formular muss angegeben sein, wie eure Firma heißt.

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