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Verträge im Detail

Der Gesellschaftsvertrag: Während für Personengesellschaften ein Gesellschaftsvertrag nicht verpflichtend ist, gibt es für Kapitalgesellschaften sogar gesetzliche Vorschriften für den Inhalt und die Verträge sind durch einen Notar zu beurkunden.

Verträge für Geschäftsführer regeln u.a. Vergütungen, Urlaubszeiten, Wettbewerbsverbote, Haftungsfragen, die Möglichkeit für Nebentätigkeiten, Kündigungsfristen sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben.

Verträge für Mitarbeiter: Ein weiteres großes Feld für Verträge sind die verschiedenen Arbeitsverhältnisse, die in einem Unternehmen bestehen können. Egal ob Mini-Job, Werkvertrag, Praktikum, Teilzeit- oder Vollzeitstelle, gehen Sie auf Nummer sicher und erstellen Sie rechtssichere Verträge für Ihre Mitarbeiter. Andernfalls kann es gerade bei einer Kündigung schnell teuer werden, was oft insbesondere für junge Unternehmen kaum zu verkraften ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBs: Auch für Verträge mit Kunden gilt eine ganze Reihe an gesetzlichen Vorgaben. Allgemeine Geschäftsbedingungen - kurz AGBs - sind ein häufiges Instrument für vorformulierte und standardisierte Vertragsbedingungen, die dann dem Vertragsabschluss zugrunde liegen. Aber auch hier ist nicht alles erlaubt und so können AGBs schnell unwirksame Klauseln enthalten. Vor allem beim Einsatz von AGBs bei Privatkunden bzw. Verbrauchern gilt ein strikter Schutz, damit Verbraucher durch die Verträge nicht benachteiligt werden.

Verträge für einen Onlineshop: Viele Gründer und Unternehmen, vertreiben Ihr Angebot oft auch über einen Onlineshop. Hier schaut der Gesetzgeber genau auf die Verträge und hat die Rechte der Verbraucher in den letzten Jahren konsequent gestärkt.

Verträge für den Unternehmensstart: Vorlagen und Musterverträge. [on-line]. [Abfragedatum: 19. 03. 2015]. Zugänglich von: < http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/vertraege/>.

Allgemeine Geschäftsbedingungen video (0:00 – 1:20)

https://www.youtube.com/watch?v=S3ljzHq1AyI

1. Was sind die AGB?

2. Was sind die AGB?

3. Was stellt eine Vertragspartei (r Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages?

4. Wozu wird das ganze gemacht?

5. Wie ist es rechtlich betrachtet?

6. Wovor schützt sich ein Verwender, wenn er immer wieder die Verträge mit ganz ganz vielen Kunden abschließt?

7. In welcher Position steht er?

8. Muss er auf die AGBs hinweisen?

1. allgemeine Geschäftsbedingungen, 2. Das sind die „für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen“. 3. die AGB, 4. Hauptsächlich zur Vereinfachung, denn es muss nicht für alle Verträge immer wieder neue Vertragsbedingungen ausgehandelt werden. 5. ..., dass natürlich die Rechtsposition des Verwenders gesichert wird. Und zwar erheblich. 6. Er schützt sich davor, dass die Kunden zu ihm kommen und sagen: „Moment mal, das war doch anders vereinbart.“ Da kann er immer wieder auf die AGBs verweisen und sagen: „Guckt in die AGBs, da sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen drin geregelt. Und dort steht es so und so geschrieben. Ich hab mich daran gehalten. Habt ihr euch daran gehalten?“ 7. in der stärkeren 8. Er muss natürlich auf die AGBs hinweisen.

AGB

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